Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gültigkeitsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln alle rechtlichen Beziehungen zwischen Besuchern/Besucherinnen von Veranstaltungen im Kultur.Haus Conters und den Betreibern von Kultur.Haus andererseits. Mit dem Erwerb eines Tickets bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung gelten diese AGB als vereinbart.
- Preise
Die Preise für eine Veranstaltung werden im Programm auf der Website veröffentlicht.
- Verkaufsstellen
Tickets können telefonisch und online erworben werden, entweder direkt auf der Homepage oder bei externen Verkaufsstellen, wenn das im Programm auf der Website bei der betreffenden Veranstaltung entsprechend kommuniziert wird.
- Tickets
Der Besucher/die Besucherin hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Tickets zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht angenommen werden. Ein Umtausch oder Rückgabe der Tickets ist nicht möglich.
- Kauf von Karten
Die Bezahlung der Tickets hat in Schweizer Franken zu erfolgen. Der Kaufvertrag kommt durch die vollständige Bezahlung des Tickets verbindlich zustande. Bank- oder Kreditkartengebühren für Auslandszahlungen gehen zu Lasten des Käufers/ der Käuferin.
- Weiterverkauf von Karten
Der Weiterverkauf von Tickets ohne Zustimmung der Betreiber ist untersagt.
- Platzreservierungen
Das Kultur.Haus bietet keine Platzreservierungen an. Bei Veranstaltungen gilt immer freie Platzwahl, ausser es ist explizit auf der Website bei der betreffenden Veranstaltung abweichend kommuniziert.
- Besuch und Teilnahme an Veranstaltungen
Das Kultur.Haus wird in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Der Einlass kann aber je nach Veranstaltung variieren. Abweichende Einlasszeiten werden im Programm mommuniziert. Es besteht kein Anspruch auf frühzeitigen Einlass.
Ein gültiges Ticket ist bei Einlass unaufgefordert vorzuweisen.
- Nacheinlass/Wiedereinlass
Ein Einlass nach Beginn einer Veranstaltung ebenso wie Wiedereinlass nach Beginn der Veranstaltung wird nicht garantiert.
- Spielplanänderungen
Die Betreiber des Kultur.Haus behalten sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch eine andere Veranstaltung zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Veranstaltung oder die Besetzung bei einem Theaterstück oder einem Konzert oder ähnlichen Veranstaltungen mit mit mehreren Künstlern zu ändern. Der definitive Programmplan und die definitiven Anfangszeiten sind der Webseite www.kultur.haus zu entnehmen.
- Absagen einer Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung abgesagt oder durch eine andere Veranstaltung ersetzt oder wird das Datum einer Veranstaltung geändert, hat der Besucher/die Besucherin Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht bis zum Tag der Veranstaltung, bzw. der geplanten Veranstalung geltend gemacht wird.
Bei Theatervorstellungen, Konzerten oder anderen Veranstaltungen mit mehreren Künstlern besteht kein Anspruch auf Rückvergütung im Falle einer Änderung der Besetzung. Gleiches gilt bei einer Änderung der Anfangszeit einer Veranstaltung.
- Vorstellungsabbruch
Ein Veranstaltungsabbruch begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises, ausser wenn der Abbruch vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch auf Rückerstattung ist innert 5 Arbeitstagen nach der Veranstaltung geltend zu machen. Bei Abbruch der Veranstaltung werden ausschliesslich die bezahlten Ticketpreise zurückerstattet. Darüber hinaus werden keine weiteren Aufwendungen oder Schäden des Besuchers/der Besucherin ersetzt.
- Gebrauch von Mobiltelefonen / elektronischen Geräten
Mobiltelefone, Pager etc. sind während einer Veranstltung auszuschalten, wenn nicht explizit abweichend kommuniziert.
- Garderobe
Garderobenstücke (Schirme, grosse Taschen, sperrige Gegenstände etc.) dürfen nicht in den Veranstaltunsraum mitgenommen werden und sind an der Garderobe abzugeben. Die Mitnahmen von Speisen und Getränken in den Veranstaltungsraum ist untersagt. Rauchen ist nicht gestattet.
- Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind im Kultur.Haus aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen; Aufzeichnungsgeräte können ohne Übernahme einer Haftung eingezogen und bis zum Ende der Vorstellung einbehalten werden. Sie werden dem Besucher/der Besucherin erst wieder ausgehändigt, wenn diese(r) der sofortigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
- Aufzeichnung von Vorstellungen
Im Kultur.Haus werden gewisse Vorstellungen auf Bild-, Ton- oder Tonbildträger aufgenommen, bzw. Bilder von Veranstaltungen gemacht. Der Besucher/die Besucherin erklärt sich für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung von dazu berechtigten Personen Bild- und/oder Tonaufnahmen durchgeführt werden, einverstanden damit, dass die Betreiber Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlichen bzw. verwerten, auch wenn seine/ihre Person allenfalls darauf in Wort und/oder Bild erkennbar ist.
- Hausrecht
Ein(e) Besucher(in) kann der Zutritt zum Haus oder zur Veranstaltung verweigert werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass andere Besucher(innen) dadurch gestört oder belästigt werden oder der Besucher / die Besucherin in anderer erheblicher Weise gegen die AGB verstösst. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher/die Besucherin die Veranstaltung stören. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
- Gefahrensituationen
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen ist der Veranstaltungsraum sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen der Betreiber und deren Teammitglieder ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Haftung
Für Schäden jeder Art, die der Besucher/die Besucherin im Kultur.Haus erleidet, haften die Betreiber nur im Fall der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort ist Conters. Gerichtsstand ist die Stadt Chur.
- Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.